Der Bebauungsplan der Stadt Zweibrücken für das ehemalige Brauereigelände wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz für Unwirksam erklärt. Anwohner hatten laut Gericht gegen den Plan geklagt. Dieser entspricht dem Konzept eines Investors und hatte auf dem Gelände sogenannte sonstige Sondergebiete mit der Bestimmung „Seniorenwohnen, Hotel, Wohnen“ vorgesehen. Nach Ansicht des Gerichtes rechtfertigt diese Bestimmung allerdings nicht die Einrichtung der Sondergebiete. Dafür unterscheide sich der Zweck der geplanten Gebiete nicht ausreichend von üblichen Baugebieten. Es spreche außerdem viel dafür, dass der Bebauungsplan an einem konzeptionellen Widerspruch leide, so das Gericht weiter.