Januar 12, 2021

Verwaltungsgericht in Koblenz: Keine Wahlbeeinflussung auf Stimmzettel

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat gestern einen Eilantrag gegen die Gestaltung der Stimmzettel für die rheinland-pfälzische Landtagswahl 2021 als unzulässig abgelehnt. Das Design der Stimmzettel führe nach Auffassung des parteilosen Antragstellers zu einer nicht erlaubten Wahlbeeinflussung. Nach seiner Ansicht bestehe die Gefahr, dass er als Wahlbewerber vom Wähler u.a. überhaupt nicht wahrgenommen werde. Hintergrund zu seinem Eilantrag ist, dass Einzelbewerber ohne Partei oder Wählervereinigung relativ weit unten auf dem Stimmzettel aufgeführt werden.