Am 27. Januar beginnt am Landgericht Zweibrücken der Prozess gegen einen 35-Jährigen, dem vorgeworfen wird, vergangenen Sommer seinen Nachbarn erstochen zu haben. Den Termin hat das Landgericht gestern bekannt gegeben. Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft seinen Nachbar mit einem Messer in die Brust gestochen haben, nachdem dieser die Tür des Angeklagten eingetreten hatte. Das Opfer starb kurze Zeit später vor dem Wohnhaus. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war die Tat nicht mit Notwehr gerechtfertigt.