Dezember 22, 2020

Zweibrücken verlängert vereinfachtes Steuer-Stundungsverfahren

Die Stadt Zweibrücken verlängert das vereinfachte Steuer-Stundungsverfahren in Folge der Corona-Pandemie. Ein entsprechender Antrag kann jetzt bis zum 30.Juni 2021 gestellt werden. Die Stundung städtischer Steuern ist dabei ein Teil eines Maßnahmenpakets, das die Stadtverwaltung ins Leben gerufen hat. Ziel soll es laut Oberbürgermeister Marold Wosnitza sein die hiesige Wirtschaft aktiv zu unterstützen. Als weitere Hilfeleistung für lokale Unternehmen können beim zuständigen Finanzamt u.a. die Steuervorauszahlungen reduziert werden.