Sportvereine in der Südwestpfalz können noch bis zum 31. Januar einen Antrag auf die sogenannte „Novemberhilfe“ stellen. Darauf hat der Sportbund Pfalz heute hingewiesen. Die finanzielle Unterstützung kommt für Vereine in Frage, die von Corona-Schließungen betroffen sind und mindestens einen Angestellten haben. Die Förderung errechnet sich dann aus den Umsätzen des Vorjahres. Die gleichen Rahmenbedienungen sollen auch für die Dezemberhilfe gelten. Anträge können allerdings nur über Steuerberater, Rechtsanwälte sowie Wirtschafts- und Buchprüfer gestellt werden.