Zum ersten März ist wie jedes Jahr das Gehölzschneideverbot in Kraft getreten. Darauf hat die Kreisverwaltung Südwestpfalz hingewiesen. Zum Schutz der Tierwelt, gerade in der Brut-und Setzzeit dürfen Gehölzarbeiten wie zum Beispiel, Baumfällungen oder Heckenschnitte grundsätzlich erst wieder ab dem ersten Oktober gemacht werden. Ausnahmen davon sind geregelt und der Ablauf ist auf der Homepage des Landkreises beschrieben. Die zeitliche Beschränkung soll unter anderem ein ausreichendes Blüten- und Nahrungsangebot für Insekten während des Sommers sicherstellen, so Raphael Philipp von der Unteren Naturschutzbehörde.